Der Wortlaut der Bestimmung sei klar; der Gesetzgeber hätte - wenn er gewollt hätte - bei der Gesetzesrevision Pflegegeschwister in Klasse 2 ausdrücklich privilegiert. Unechte oder rechtspolitische Lücken könnten nicht via Auslegung gefüllt werden. Erwägungen: 1. Der Nachlasstaxe unterliegt der reine Rücklass (§ 217 StG). Abgabepflichtig, sind die "Erben" (also alle Erben); der Abgabeanspruch entsteht im Zeitpunkt der Eröffnung des Erbganges, der auch für die Bewertung der Aktiven und Passiven massgebend ist (§§ 218 ff).