Sie hinterliess einen Nachlass von Fr. 402'076.25. X. starb am 24. Februar 1994. Die Amtschreiberei eröffnete den Erben des X. für seine Rechtsnachfolge in den Nachlass von A., berechnet auf einem reinen Rücklass von Fr. 399'737.25, eine Nachlasstaxe von Fr. 3'197.90 und eine Erbschaftssteuer von Fr. 119'921.20 (30%, Klasse 5). Die Kantonale Steuerverwaltung wies mit Verfügung vom 30. April 1996 die Einsprache gegen die Veranlagungen (Antrag: zunächst Abrechnung der Nachlasstaxe von Rücklass, dann Berechnung der Erbschaftssteuer für einen Erben in Klasse 2, Geschwister Halbgeschwister) ab.