Es ist nicht nur ermächtigt, sondern verpflichtet, bei Anwendung des kantonalen Rechts dessen Uebereinstimmung mit der Bundesverfassung und dem Bundesrecht zu prüfen. Es hat deshalb auf die Rüge der Verletzung von Bundesverfassungsrecht einzutreten, wenn diese in einer Beschwerde gegen eine konkrete Verfügung erhoben wird. Zurückhaltung übt das Steuergericht allerdings dann, wenn unsicher ist, ob eine kantonale Norm Bundesrecht tatsächlich verletzt, und insbesondere wenn keine eindeutige bundesgerichtliche Rechtsprechung in der zu entscheidenden Materie besteht.