In der Rückäusserung verlangte sie dann als Hauptantrag die vollständige Steuerbefreiung wie eine Ehegattin. Zur Begründung wird geltend gemacht, sie habe während über 30 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Erblasser gelebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt geführt. Daraus sei aus moralischen Gründen eine Beistandspflicht entstanden, die derjenigen zwischen Ehepartnern gleichkomme. Unter diesen Umständen sei es unzulässig, sie zu benachteiligen, nur weil sie nicht geheiratet hätten. Wenn der Solothurnische Gesetzgeber dies dennoch tue, so sei dies willkürlich.