Mit Verfügung vom 11. Juni 1991 eröffnete die Amtschreiberei Solothurn die Veranlagung für die Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer, berechnet von einem steuerbaren Nachlass abzüglich Gebühren und Auslagen von Fr. 2'362'361.35. Die Nachlasstaxe wurde mit 12 Promille des reinen Rücklasses auf Fr. 28'348.35 festgesetzt, die Erbschaftssteuer für die eingesetzten Erben auf demselben Betrag abzüglich der steuerfreien Legate mit 30% erhoben, ausmachend den Betrag von Fr. 702'108.40. b)