Mit Testament vom 22. Mai 1990 verfügte sie Vermächtnisse an gemeinnützige Institutionen im Umfang von Fr. 22'000.-- und setzte auf den Erlös des Restes die Nachkommen ihres vorverstorbenen Cousin und zweier Onkel ein. 2. a) Mit Verfügung vom 11. Juni 1991 eröffnete die Amtschreiberei Solothurn die Veranlagung für die Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer, berechnet von einem steuerbaren Nachlass abzüglich Gebühren und Auslagen von Fr. 2'362'361.35.