70 % der Handänderungssteuer unterworfen wurden. Dies gab insgesamt ein Steuersubstrat von Fr. 6'403'537.50 und eine Handänderungssteuer von Fr. 140'877.80. Hievon wurde der von der Bauherrengemeinschaft bereits bezahlte Vorschuss von Fr. 24'660.45 in Abzug gebracht, woraus sich ein Saldo von Fr. 116'217.35 ergab. Zusammen mit übrigen Gebühren, Auslagen und Mehrwertsteuer ergab sich ein Total von Fr. 118'992.90, das mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 19. Februar 1996 erhoben wurde. b) Am 4. März 1996 erhob die Bauherrengemeinschaft Einsprache mit dem Begehren, die angefochtene Verfügung sei, soweit Fr. 24'660.45 übersteigend, aufzuheben.