Die Realteilung erfolgte im wesentlichen entsprechend der internen Beteiligung an der .Bauherrengemeinschaft, wobei allerdings Ausgleichszahlungen von insgesamt Fr. 1'120'930.-- fällig wurden, weil einzelne Gesellschafter zuviel bzw. zuwenig Eigentum übernahmen. Die einzelnen Einheiten wurden zu den darauf lastenden anteiligen Schulden übernommen, die sich auf total Fr. 7'020'000.-- beliefen. 2. a) Die Kantonale Steuerverwaltung berechnete die ihrer Auffassung nach bei der Realteilung fällig werdende Handänderungssteuer wie folgt: Sie akzeptierte die internen Anrechnungswerte, die der hypothekarischen Belastung entsprachen, als Verkehrswerte.