Am 15. Juni 1994 beschloss die Bauherrengemeinschaft ihre Auflösung mittels Realteilung. Zu diesem Zeitpunkt war sie Gesamteigentümerin der Grundstücke GB G. Nr. 1838 bis 1840, 1842 bis 1850, 1852 bis 1855, 1877 bis 1894, mit den entsprechenden Miteigentumsanteilen an den Muttergrundstücken GB G. Nr. 1768 und 1856. Die Realteilung erfolgte im wesentlichen entsprechend der internen Beteiligung an der .Bauherrengemeinschaft, wobei allerdings Ausgleichszahlungen von insgesamt Fr. 1'120'930.-- fällig wurden, weil einzelne Gesellschafter zuviel bzw. zuwenig Eigentum übernahmen.