Vorliegend steht der einmaligen Abgabe von Fr. 2’238.-- eine Schuldbrieferrichtung bzw. -erhöhung in Höhe von ca. Fr. 900’000.-- gegenüber. Mit der Errichtung und Eintragung des Schuldbriefes wurde den Beschwerdeführern ermöglicht, den Wert ihres Grundstückes zu „mobilisieren“. Mit der Belehnung des Schuldbriefes durch die Bank wird ihnen ermöglicht, ohne entsprechende Ersparnisse ein entsprechendes Haus als Eigentümer zu nutzen.