Als Einschränkung dieses Delegationsrechts bestimmt Art. 71 KV, dass alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Demnach wäre zu prüfen, ob die Bestimmungen über die Höhe der Gebühr für die Errichtung und Eintragung eines Schuldbriefes als grundlegende und wichtige Bestimmung im Sinne der Kantonsverfassung zu betrachten ist. Das könnte wohl mit guten Gründen verneint werden, betrifft diese Gebühr doch nur einen kleinen Teil aller dem Gesetz Unterworfenen und auch diese meist nur wenige Male, braucht indessen aus folgendem Grund gar nicht entschieden zu werden.