Hauptabgaben, vom finanziellen Ertrag her gesehen, sind die Grundsteuern, die voraussetzungslos geschuldet werden, wenn bestimmte, in den Steuergesetzen umschriebene rechtliche oder wirtschaftliche Tatbestände erfüllt sind. Dazu gehören z.B. die (andernorts erhobene) Liegenschaftssteuer, die Handänderungssteuer (als Rechtsverkehrssteuer) und die Grundstückgewinnsteuer. Zu den Grundstückabgaben gehören daneben die Grundeigentümerbeiträge (als Vorzugslasten). Schliesslich fallen die verschiedensten Gebühren an, so z.B. Anschluss- und Benützungsgebühren für Anlagen der Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, TV etc.).