Kausalabgaben sind demgegenüber Entgelte an den Staat für bestimmte Dienstleistungen und besondere Vorteile. Zu den Kausalabgaben zählen nach der Praxis die Gebühren, die Beiträge, die Ersatzabgaben und die Konzessionsabgaben (vgl. z.B. Imboden/Rhinow, Bd. II, Nr. 108, B I a und b). Enthält eine Abgabe Elemente einer Kausalabgabe und einer Steuer, spricht man von Gemengsteuer. Grundstückabgaben gibt es zahlreiche verschiedene. Hauptabgaben, vom finanziellen Ertrag her gesehen, sind die Grundsteuern, die voraussetzungslos geschuldet werden, wenn bestimmte, in den Steuergesetzen umschriebene rechtliche oder wirtschaftliche Tatbestände erfüllt sind.