Das Departement verweist in seiner Vernehmlassung für die Unterscheidung zwischen Kausalabgabe und Steuer auf die Verfügung. Die umstrittene Abgabe sei nicht voraussetzungslos geschuldet, sondern stelle ein pauschaliertes Entgelt für eine Dienstleistung der Amtschreiberei dar. Es handle sich um eine Gebühr, nicht um eine Steuer. b) Steuern sind staatliche Abgaben, die der Staat bzw. das dazu ermächtigte Gemeinwesen primär zur Deckung seines allgemeinen Finanzbedarfs erhebt und die „voraussetzungslos“, d.h. ohne besondere Gegenleistung, geschuldet sind. Kausalabgaben sind demgegenüber Entgelte an den Staat für bestimmte Dienstleistungen und besondere Vorteile.