Dafür stellte ihm die Amtschreiberei mit Verfügung Nr. 51854/2282 vom 13.November 1995 Rechnung für Gebühren und Auslagen von insgesamt Fr. 2’238.--. Diese setzen sich zusammen aus einer Errichtungsgebühr von Fr. 1’400.-- zuzüglich einer Löschungsgebühr von Fr. 70.-- und Auslagen von Fr. 20.-- bei Pfandvertrag Nr. 173, einer Errichtungsgebühr von Fr. 720.-- nebst Auslagen von Fr. 15.-- für Pfandvertrag Nr. 174 sowie MwSt von Fr. 13.--. Bei der Bemessung der Errichtungsgebühren wurde entsprechend § 146 Gebührentarif auf die Pfandsumme abgestellt; bereits bestehende Pfandrechte wurden angerechnet.