Sie machten geltend, nie eine entsprechende Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben, weshalb sie keinen Grund sehen würden, einen Verzugszins zu bezahlen. Ihre Steuerrechnungen seien immer fristgerecht bezahlt worden und sie seien nie etwas schuldig geblieben. Daher hätten sie die Steuerrechnung ohne Verzugszins von CHF 939.30 bezahlt. 1.2 Mit Einspracheentscheid vom 27. November 2024 lehnte die EG Y die Einsprache ab. Dazu wurde im Wesentlichen angeführt, die Gemeinde habe alles korrekt veranlasst, die Vorbezugsrechnung in 3 Raten, die Rechnung aufgrund der provisorischen Veranlagung und die Rechnung aufgrund der definitiven Veranlagung. Der Verzugszins sei korrekt verrechnet worden.