Steuergericht Urteil vom 5. Mai 2025 Es wirken mit: Präsident: Müller Richter: Laffer, Wiedmann Sekretär: Hatzinger In Sachen SGGEM.2025.1 gegen betreffend Verzugszinsen Gemeindesteuer 2020 hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Mit Gemeindesteuerrechnung 2020 vom 22. Juli 2024 verlangte die Einwohnergemeinde (EG) Y von den Steuerpflichtigen A und B X Gemeindesteuern von CHF 20'452 zuzüglich CHF 939.30 Verzugszins. Gegen diese Gemeindesteuerrechnung erhoben die Steuerpflichtigen mit Schreiben vom 6. September 2024 Einsprache. Sie machten geltend, nie eine entsprechende Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben, weshalb sie keinen Grund sehen würden, einen Verzugszins zu bezahlen.