Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Vertreter der Rekurrenten (eingeschrieben) - Gemeinde X (eingeschrieben) - KStA, Recht und Gesetzgebung - Finanzdepartement Expediert am: (Die gegen dieses Urteil vor Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde mit Urteil 2C_978/2019 vom 14. April 2020 abgewiesen)