Nachdem ein allenfalls falscher Eintrag in der Einwohnerkontrolle aber mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist (vgl. E. 5 hiervor), müsste ein solcher Fehler den Rekurrenten während ihres zehnjährigen Aufenthalts in der Gemeinde irgendeinmal aufgefallen sein. Dass die Rekurrenten erstmals nach ihrem Wegzug in die USA die Steuerrechnung genauer angeschaut haben, erscheint demgegenüber wenig glaubhaft. 7. Insofern erscheint es als erstellt, dass die Rekurrenten sich anlässlich ihrer Anmeldung in X oder allenfalls während ihres Aufenthalts in Z BL zur römisch-katholischen Konfession bekennt haben;