Von einem blossen passiven Verhalten kann daher nicht die Rede sein. Natürlich kann es nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Eintrag in der Einwohnerkontrolle fehlerhaft war (z.B. falscher Eintrag durch den Gemeindemitarbeiter oder Missverständnis der Rekurrenten bei der Nachfrage nach ihrer Konfessionszugehörigkeit etc.) und auch bei einer Steuererklärung eine Angabe übersehen wird. Nachdem ein allenfalls falscher Eintrag in der Einwohnerkontrolle aber mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist (vgl. E. 5 hiervor), müsste ein solcher Fehler den Rekurrenten während ihres zehnjährigen Aufenthalts in der Gemeinde irgendeinmal aufgefallen sein.