Es gehört aber zu den Sorgfaltspflichten eines Treuhänders, dass er sich die Korrektheit seiner Angaben in der Steuererklärung von seinen Auftraggebern bestätigen lässt. Weiter haben die Rekurrenten jedes Jahr bzw. deren Treuhänder eine Steuerrechnung von der Gemeinde erhalten, auf der die römisch-katholische Kirchensteuer explizit erwähnt war. Zweifellos haben die Rekurrenten zumindest gewisse Steuerrechnungen vor der Bezahlung überprüft, zumal es jeweils um erhebliche Beträge ging; diese wurden indes offensichtlich bis 2014 vorbehaltlos bezahlt.