Wie dieser Eintrag zustande gekommen ist, kann hier dahingestellt bleiben. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich der Treuhänder nach der Konfession der Rekurrenten erkundigt hat. Zumindest im Jahr 2015 haben die Rekurrenten mit Unterzeichnung der Steuererklärung ausdrücklich bestätigt, dass die Steuererklärung vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt wurde. Im Jahr 2016 hat der Treuhänder die Steuererklärung unterzeichnet. Es gehört aber zu den Sorgfaltspflichten eines Treuhänders, dass er sich die Korrektheit seiner Angaben in der Steuererklärung von seinen Auftraggebern bestätigen lässt.