Allenfalls sollten sich die Rekurrenten direkt an die begünstigte Kirchgemeinde wenden. 3. Mit Schreiben vom 21. Januar 2019 liessen die Rekurrenten gegen den Einspracheent-scheid beim Steuergericht Rekurs erheben mit dem sinngemässen Begehren, die Gemeindesteuerrechnungen 2015 und 2016 aufzuheben und die Rechnungen um die Kirchensteuer von CHF 74'157 (2015) bzw. CHF 74'653 (2016) zu kürzen. Eventualiter wurde beantragt, das Rekursverfahren bis zum Erlass eines rechtskonformen Einspracheentscheids zu sistieren. In formeller Hinsicht hielten die Rekurrenten fest, dass dem Einspracheentscheid eine Rechtsmittelbelehrung und die notwendige Stellungnahme des Kirchgemeinderats fehlen würden.