Mit Schreiben vom 9. August 2018 liessen die Rekurrenten gegen die Gemeindesteuer-rechnungen 2015 und 2016 Einsprache erheben. In der nachgereichten Begründung vom 27. September 2018 wurde beantragt, die Gemeindesteuerrechnung 2015 um CHF 74'157 und diejenige des Jahres 2016 um CHF 74'653 zu kürzen. Geltend gemacht wurde, dass die Rekurrenten nicht Mitglied der römisch-katholischen oder einer anderen anerkannten Religionsgemeinschaft und daher auch nicht kirchensteuerpflichtig seien. Das Stammdatenblatt der Gemeinde sei von den Rekurrenten nie unterzeichnet worden. Andere Dokumente, welche eine Konfessionszugehörigkeit nachweisen würden, würden nicht vorliegen.