Erst nach ihrem Wegzug in die USA fiel den Rekurrenten auf, dass sie über all die Jahre Kirchensteuern bezahlt haben, angeblich ohne als Mitglied der römisch-katholischen Konfession anzugehören. Die damalige Vertreterin der Rekurrenten bestritt zunächst telefonisch die Kirchensteuerpflicht und teilte mit Schreiben vom 1. Juni 2018 der Gemeindeverwaltung X (Rekursgegnerin) mit, dass die Gemeindesteuerrechnung 2016 unter Vorbehalt bezahlt würde, weil die Konfessionszugehörigkeit noch nicht restlos geklärt sei. Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 hielt die Rekursgegnerin fest, dass die Rekurrenten bei der persönlichen Anmeldung erklärt hätten, der römisch-katholischen Kirchgemeinde anzugehören.