v.d. gegen Gemeinde X betreffend Gemeindesteuer 2015 und 2016 hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. A + B Y (nachfolgend Rekurrenten) zogen im Sommer 2007 zusammen mit ihren drei Kindern von Z nach X. Gemeldet war die Familie in der Gemeinde X vom 16. Juli 2007 bis am 6. Dezember 2017, als die Familie in die USA wegzog, wo sie heute noch wohnt. In dieser Zeit bis 2014 bezahlten die Rekurrenten jeweils auch die Kirchensteuer der römisch-katholischen Kirche. Erst nach ihrem Wegzug in die USA fiel den Rekurrenten auf, dass sie über all die Jahre Kirchensteuern bezahlt haben, angeblich ohne als Mitglied der römisch-katholischen Konfession anzugehören.