Mit Entscheid vom 20. August 2018 wurde sodann eine Beschwerde der Rekurrentin vom Gemeinderat abgewiesen. Gegen diesen Beschwerdeentscheid werden verschiedene formelle Mängel geltend gemacht, die nachfolgend zu prüfen sind. 4. Fehlende Genehmigung Gerügt wird von der Rekurrentin, dass der Entscheid des Gemeinderats vom 20. August 2018 verschickt worden ist, bevor er vom zuständigen Organ genehmigt werden konnte. Der Entscheid sei daher zum Zeitpunkt der Zustellung an die Rekurrentin nicht rechtskräftig gewesen. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Vom Gemeinderat gefällte Entscheide müssen nicht genehmigt werden. Genehmigt wird nur das entsprechende Gemeinderatsprotokoll.