Wiederholt, aber vergeblich sei versucht worden, mit dem Ehepaar eine annehmbare Lösung zu finden. Auch die Anwälte der Rekurrentin hätten nie einen Lösungsvorschlag angeboten. Bis heute habe die Rekurrentin ihre finanzielle Situation nie offengelebt. Auch zum behaupteten Verkauf der ehelichen Liegenschaft in rund vier Jahren seien keine Unterlagen eingereicht worden. 3. Mit Schreiben vom 3. September 2018 erhob die Rekurrentin Beschwerde an den Regie-rungsrat des Kantons Solothurn. Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement überwies mit Schreiben vom 13. September 2018 die Beschwerde zuständigkeitshalber an das Steuergericht des Kantons Solothurn.