Mit Entscheid vom 20. August 2018 wurde die Beschwerde abgewiesen. Auf die Aus-standsbegehren trat die Rekursgegnerin nicht ein, hielt aber trotzdem fest, dass der Gemeindepräsident und die Gemeindeschreiberin sich freiwillig in den Ausstand begeben hätten. Weiter wurde festgehalten, dass die Finanzverwaltung das reglementarisch vorgesehene Organ gewesen wäre, aber nichts dagegenspreche, wenn sich der Gemeindepräsident persönlich um diese Sache kümmere. Schon seit 2011 seien hohe Steuerbeträge des Ehepaars … offen, wobei monatlich rund CHF 1'500 abbezahlt worden seien. Wiederholt, aber vergeblich sei versucht worden, mit dem Ehepaar eine annehmbare Lösung zu finden.