Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 teilte die Rekursgegnerin mit, dass sie den Abzahlungsvorschlag nicht akzeptiere und setzte der Rekurrentin zur Zahlung der Ausstände eine Frist bis zum 31. Juli 2018. 2.1 Mit Schreiben vom 4. Juli 2018 liess die Rekurrentin Beschwerde an den Gemeinderat von Y erheben. Dabei stellte sie den Antrag, dass der Gemeindepräsident (wegen Vorbefassung und persönlicher Interessen), die Gemeindeschreiberin und die Leiterin Finanzen (wegen Vorbefassung) sowie sämtliche Gemeinderäte der "Einheitspartei" (wegen fehlender Unabhängigkeit) in den Ausstand zu treten hätten. In der Hauptsache beantragte sie die Gutheissung ihres Abzahlungsvorschlags.