Die Rekurrentin unterbreitete der Finanzverwaltung den Vorschlag, bis Ende 2018 monatlich CHF 250 und bis Ende 2019 monatlich CHF 300 abzuzahlen. Ausserdem werde sie die offenen Steuern des Steuerjahres 2016 bis Ende 2018 beglichen haben. Weiter stellte sie in Aussicht, dass sie nach der Ehescheidung von ihrem Ehemann im Jahr … aus dem Verkauf der ehelichen Liegenschaft CHF 315'000 erhalten werde. Danach werde sie umgehend alle offenen Steuerschulden begleichen. Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 teilte die Rekursgegnerin mit, dass sie den Abzahlungsvorschlag nicht akzeptiere und setzte der Rekurrentin zur Zahlung der Ausstände eine Frist bis zum 31. Juli