v.d. gegen betreffend Zahlungserleichterung hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. X (nachfolgend Rekurrentin) hat mit Schreiben vom 22. Juni 2018, welches via E-Mail zugestellt wurde, der Finanzverwaltung der Einwohnergemeinde Y (nachfolgend Rekursgegnerin) mitgeteilt, dass sie nach der Trennung von ihrem Ehemann alleine für den Steuerausstand aufkommen werde. Zu diesem Zeitpunkt waren Gemeindesteuern aus den Jahren 2013 - 2016 und Gebühren im Betrag von rund CHF 45'108 offen. Die Rekurrentin unterbreitete der Finanzverwaltung den Vorschlag, bis Ende 2018 monatlich CHF 250 und bis Ende 2019 monatlich CHF 300 abzuzahlen.