Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Vertreterin der Rekurrentin (eingeschrieben) - EG der Stadt Olten, Rechtsdienst (eingeschrieben) - KStA, Recht und Aufsicht - Finanzdepartement Expediert am: (Die gegen dieses Urteil vor Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde mit Urteil 2C_1104/2018 vom 18.02.2019 abgewiesen)