* Demnach wird beschlossen: Der Antrag der Rekursgegnerin auf Ausschluss von Timur Acemoglu als Richter im vorliegenden Verfahren wird abgewiesen; und erkannt: 1. In Gutheissung des Rekurses wird festgestellt, dass die Rekurrentin vollumfänglich von der Gemeindesteuerpflicht befreit ist. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Der Rekurrentin wird zulasten der Rekursgegnerin eine Parteientschädigung von CHF 2'000 (inkl. Auslagen und MWSt) zugesprochen. Im Namen des Steuergerichts Der Präsident: Der Sekretär: Dr. Th. A. Müller W. Hatzinger Rechtsmittel: