Das soziale Engagement ist hier aber offensichtlich als Absichtserklärung und nicht als konkrete Verpflichtung ausgestaltet worden, weshalb die Parteien bewusst von einer "freiwilligen" Aufgabe gesprochen haben. Den Materialien kann dazu entnommen werden, dass nicht nur die Rekurrentin, sondern auch die Rekursgegnerin damals das Stadttheater mit Subventionen unterstützte (vgl. oben, E. 6.3). Eine Vermischung der Rechtspersönlichkeiten zwischen der Ersparniskasse und der Rekurrentin ist hier aber nicht ersichtlich. Gewinne der Ersparniskasse wurden bei deren Auszahlung an die Rekurrentin mit ihrem übrigen Vermögen vermischt.