Auf Seite 9 der Abstimmungsbotschaft ist sodann festgehalten: "Der Gemeinderat hielt dafür, dass mit diesen Leistungen die Befreiung der Bürgergemeinde von der Lehrerholz-, der Schulholz- und Steuerpflicht in genügender Weise abgegolten sei. Dabei zog er auch in Betracht, dass in Olten der Betrieb des Stadttheaters und die Veranstaltung von Abonnementkonzerten gemäss langjähriger, bewährter Tradition der Bürgergemeinde obliegt, die damit ein nicht unbeträchtliches Opfer bringt, auch wenn ihr von Seiten der Einwohnergemeinde eine Subvention zufliesst.