Spezialkommission und Gemeinderat haben die Frage geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass diesem Wunsch entsprochen werden sollte. […] kamen Spezialkommission und Gemeinderat zum Schluss, es sei die Auskaufssumme auf Fr. 100'000.-- zu reduzieren. Der Auskauf der Steuerpflicht durch die Bürgergemeinde bedingt eine Abänderung von § 4 des A Steuerreglements, worin aber ausdrücklich festgestellt werde, dass die Ersparniskasse Olten weiterhin steuerpflichtig bleibt." Die Auskaufsumme wurde schliesslich mittels Landabtretungen geleistet. Auf Seite 9 der Abstimmungsbotschaft ist sodann festgehalten: