Die Einwohnergemeinde habe von diesem Recht Gebrauch gemacht und zwar sowohl gegenüber der Bürgergemeinde als auch gegenüber ihrem als selbständige Anstalt betriebenen Bankinstitut, der Ersparniskasse Olten. Durch das Beispiel anderer Gemeinwesen angeregt, habe die Bürgergemeinde "den Wunsch vorgebracht, die Einwohnergemeinde möchte ihr gegenüber künftig auch auf die Besteuerung verzichten, wogegen sie eine angemessene Abfindung zu leisten bereit wäre. Dabei sollte allerdings die Besteuerung der Ersparniskasse nicht in Frage gestellt werden. Spezialkommission und Gemeinderat haben die Frage geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass diesem Wunsch entsprochen werden sollte.