Im Rahmen der "Güterauseinandersetzung" entledigte sich die Bürgergemeinde auch ihrer Lehrerholz- und Schulholzpflicht, was hier nur nebenbei zu erwähnen ist. Weiter kann Seite 7 f. der Abstimmungsbotschaft entnommen werden, dass der Staat die Bürgergemeinde nicht besteuern würde und die Besteuerung der Einwohnergemeinde überlassen habe, ob sie jene für die nicht unmittelbar öffentlichen Zwecken oder wohltätigen und gemeinnützigen Einrichtungen dienende Vermögensobjekte sowie für ihre Betriebe mit wirtschaftlichem Zweck besteuern wolle.