Entsprechende Verhandlungen wurden damals aufgenommen. Während beispielsweise das Kirchgemeinde-Vermögen längstens ausgeschieden war, waren die Verhältnisse zwischen der Oltner Bürger- und Einwohnergemeinde noch nicht (vollends) geklärt. Vorliegend sind in den Akten verschiedene Unterlagen vorhanden, die auf den Willen der Parteien hindeuten. Zu erwähnen ist zunächst ein Schreiben der Steuerverwaltung des Kantons Solothurn vom 2. Dezember 1957 (Vorakten, S. 257).