"Die Ersparniskasse Olten als öffentlich-rechtliches Institut der Bürgergemeinde Olten mit eigener Rechtspersönlichkeit bleibt jedoch im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung weiterhin steuerpflichtig." Ausdrücklich haben die Parteien somit festgehalten, dass die EKO nach dem Willen der Parteien weiterhin besteuert werden sollte. Auffallend ist, dass die Steuerfolgen für die beiden Steuersubjekte Bürgergemeinde Olten und EKO zwar in der gleichen Vertragsziffer, aber doch in unterschiedlichen Absätzen und somit getrennt behandelt werden. Klar unterschieden wurde somit zwischen den Steuerfolgen für die Rekurrentin auf der einen Seite und denjenigen für die EKO auf der anderen Seite.