Primäres Auslegungsmittel ist der Wortlaut. Ergänzend sind die "Umstände" (Ort, Zeit, Verhalten der Parteien vor oder nach Vertragsabschluss, Interessenlage der Parteien, Verkehrsauffassung etc.) zu berücksichtigen (P. Gauch/W. R. Schluep/J. Schmid/H. Rey, Schweizerisches Obligationsrecht, 8. A., N 1206 ff., mit weiteren Hinweisen). 6.2 Wortlaut des Vertrags: Die Steuerfolgen sind in Ziff. VI. des Vertrags geregelt. Ausdrücklich wurde festgehalten: