Nur diese könne Gegenstand eines Verfahrens vor der kommunalen Steuerbehörde sein. 9. Mit Verfügung des Steuergerichts vom 25. September 2018 wurde den Parteien die für das Urteil vorgesehene Besetzung bekannt gegeben. Mit Brief vom 2. Oktober 2018 lehnte die Rekurrentin den Richter Christian Winiger ab, da dieser von 2003 bis 2008 Rechtskonsulent der Rekursgegnerin gewesen sei. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2018 wurde festgehalten, dass im vorliegenden Verfahren anstelle von Christian Winiger Timur Acemoglu als Ersatzrichter vorgesehen sei.