Was die Rekursgegnerin der Steuerpflicht unterstelle, seien Bilanzbereinigungen im Zusammenhang der Einigung mit einem Gläubigerkonsortium. Insgesamt betrage der Nettoverlust der Rekurrentin aber CHF … Mio. Die Geschäftsaktivitäten der EKO seien von der … übernommen worden, die bezüglich ihrer Geschäftsaktivitäten in Olten der Gemeindesteuerpflicht unterliegen würde. 8. Mit Duplik vom 27. März 2018 bestritt die Rekursgegnerin die Anträge der Rekurrentin. Materiell hielt sie fest, dass es um die Steuerpflicht gehe, die durch Gesetz geregelt sei. Die Prüfung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Verträge sei einem anderen Verfahren vorbehalten.