Indem sich die Rekurrentin verpflichtet habe, weiterhin ihr soziales Engagement, insbesondere im kulturellen Bereich aufrecht zu erhalten, habe sie selber diese Vermischung herbeigeführt. So habe das kulturelle Engagement nachgewiesenermassen darin bestanden, die Finanzierung des Stadttheaters mittels Gewinnen aus der EKO zu tätigen. Die Vermischung der beiden Rechtspersönlichkeiten sei gewollt gewesen. Weiter machte sie veränderte Verhältnisse geltend und dass dem Vertrag die Gleichwertigkeit der Leistung abhandengekommen sei.