Am 20. Dezember 2016 erhob die Rekurrentin eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Solothurn und verlangte von ihm unter anderem, die Einhaltung des Vertrags von 1958 durchzusetzen. Mit Schreiben vom 13. Januar 2017 nahm das KStA zu Handen des für die Instruktion des Aufsichtsbeschwerdeverfahrens zuständigen Finanzdepartements Stellung zum Verfahren. Mit Verfügung vom 18. Januar 2017 sistierte das Finanzdepartement das Aufsichtsbeschwerdeverfahren bis zur Erledigung der kantonalen Einsprache. Mit Schreiben vom 20. Januar 2017 überwies das KStA die Einsprache auf kantonaler Stufe zuständigkeitshalber an die Rekursgegnerin.