Es geht aber um eine Steuer. Steuerobjekt im Reglement ist das Halten von Equiden im Gemeindebann (§ 1.1.1 Regl.). Das Halten ist das typische Element von Besitzessteuern, wie auch bei der Hundesteuer oder der Motorfahrzeugsteuer. Steuersubjekt im Equidenreglement ist im Unterschied zu diesen beiden Steuern, wo jeweils der Halter des Fahrzeugs oder des Hundes (und nicht der Eigentümer) das Steuersubjekt ist, nicht der Halter der Equiden, d.h. derjenige, der den unmittelbaren Besitz über den Equiden ausübt, sondern der Eigentümer (§ 1.2.1 Regl.).