Im Steuersystem gehören Reittier- bzw. Equidensteuern zu den sog. Besitzessteuern. Steuerobjekt ist der Besitz an einer Sache im Hinblick auf besondere ökonomische Vorteile, welche dieser Bezug verschafft, oder im Hinblick auf einen höheren Grad der Lebenshaltung und eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, welche aus diesem Bezug gefolgert werden kann (Blumenstein/Locher, System des Schweizer Steuerrechts, 6. Aufl., Zürich 2002, S. 223 f.). Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Gemengsteuer“, weil die Steuer auch Gebührenelemente enthält. Das Equidenreglement der Gemeinde A. spricht denn auch von Abgabe. Es geht aber um eine Steuer.