Der jeweilige Halter/Besitzer des Pferdes verpflichte sich ausdrücklich, die Auflagen, die Voraussetzung für die Befreiung von der Steuerpflicht seien, jederzeit einzuhalten. Falls dies nicht mehr der Fall sei, werde der Halter/Besitzer dies der Gemeinde unaufgefordert melden. Am 15. Oktober 2012 beschloss der Gemeinderat, dieses Befreiungsgesuch abzulehnen. Das teilte er X. mit Schreiben vom 9. November 2012 mit. Nach Anhörung der Stallbesitzer C. und Überprüfung der Interpretation des Equidenreglements durch das Finanzdepartement habe sich ergeben, dass gemäss Reglement alle Equiden im Ge-meindebann A. steuerpflichtig seien.