Steuerpflichtig ist der Eigentümer des Reittiers (§ 1.2.1 Regl.). Sämtliche Equiden im Gemeindebann A. sind steuerpflichtig (§ 1.2.2 Regl.). Equideneigentümer von der Steuerpflicht entbinden kann nur der Gemeinderat. Er muss eine Ausnahmebewilligung bei Equiden erteilen, die ausschliesslich auf Privatgrund gehalten werden. Der Stallbesitzer ist verpflichtet, die entsprechenden Beweise vorzulegen (§ 1.2.3 Regl.). Der Stallbesitzer meldet jährlich die Anzahl der in seinem Stall stationierten Tiere (§ 1.3.2 Regl.). Die Abgabe beträgt CHF 150 pro Equide (§ 1.4.1 Regl.). Die Rechnungstellung erfolgt an den Equideneigentümer (§ 1.4.2 Regl.).